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Hundehaltung
Pflichten für Hundehalter nach dem Niedersächsischen Hundegesetz über das Halten von Hunden (NHundG).
Nach Neufassung des NHundG vom 26.05.2011 wurden dem Hundehalter die Einhaltung folgender Pflichten auferlegt:
1. Die Kennzeichungspflicht nach § 4 NHundG
Ein Hund der älter als 6 Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder, Chip) ab dem 26.05.2011 zu kennzeichnen. Die Kennnummer wird beim Einsetzen des Chips durch den Tierarzt erteilt.
2. Haftpflichtversicherung nach § 5 NHundG
Für jeden Hund der älter als 6 Monate ist, ist ab dem 26.05.2011 eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindesversicherungssumme von 500.000,00 € bei Personenschäden und 250.000,00 € bei Sachschäden abzuschließen.
3. Sachkundenachweis nach § 3 NHundG
Ab dem 01.07.2013 müssen Hundehalter nachweislich sachkundig sein. Seine Sachkunde muss jeder nachweisen, der sich erstmals einen Hund anschafft. Diese Sachkunde teilt sich in den theoretischen und praktischen Teil auf.
Ausnahmen: Wer in den vergangenen 10 Jahren für mindestens 2 Jahre einen Hund ohne Probleme gehalten hat. Wer als Jäger, Tierarzt, Betreiber von Tierheimen einen Hund hält oder aber einen ausgebildeten Blindenhund oder Behindertenbegleithund besitzt.
Sachkundeprüfungen dürfen nur von anerkannten Prüfern abgenommen werden.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Gesetzt verstößt, handelt gem. § 18 Abs. 1 NHundG ordnungswidrig. Dies kann gem. § 18 Abs. 2 NHundG mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden.
Ab dem 01.07.2013 sind Hundehalter ebenso verpflichtet, Halterdaten und Angaben zu Ihrem Hund einem Zentralregister zu melden.
Die KSN, Kommunales System aus Niedersachsen GmbH wurde mit der Führung des Nds. Hunderegisters beauftragt. Ab dem 01.07.2013 wird das zentrale Register niedersachsenweit arbeiten. Der Hundehalter kann seine Registrierung online unter www.Hunderegister-nds.de oder schriftlich / telefonisch unter der Telefonnummer 0441-39010400 oder per Mail (serviceline@hunderegister-nds.de) vornehmen.
Dokumente
Merkblatt Hund (181 kB) | |
NHundG (52 kB) |