Inhalt
Gefahrenabwehrverordnung
Die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Emmerthal ist mit der Veröffentlichung am 16. April 2010 in Kraft getreten.
Die Verordnung regelt das Verhalten zum Schutz der öffentlichen Anlagen und der Verkehrsflächen ebenso wie den Schutz der Nachbarn vor übermäßigem Lärm, wobei die Betätigung Gewerbetreibender zu bestimmten Tageszeiten nicht eingeschränkt ist.
Enthalten ist auch erstmals eine Regelung, die Hundehalter auf ihre besonderen Pflichten hinweist. Auf die Wiederholung der bestehenden Regelung nach dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung , Hunde in der Zeit vom 01.April bis zum 15.Juli auch in der freien Landschaft an der Leine zu führen, wurde im Verordnungstext verzichtet. Dieses höherrangige Recht wird mit der Verordnung nicht außer Kraft gesetzt und gilt selbstverständlich ergänzend weiter.
Auch gibt es nunmehr eine eindeutige Regelung der Mittagsruhe in der Zeit von 13:00-15:00Uhr sowie der Nachtruhe von 20:00-08:00Uhr und der Ruhe an Sonn- und Feiertagen.
Für Fragen zu dieser Verordnung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs 2 –Ordnung und Brandschutz - gern zur Verfügung
Ansprechpartner/in
Frau Bürgel | |
Rathaus der Gemeinde Emmerthal, Zimmer 09 - Ordnung und Brandschutz // EG Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-124 E-Mail: buergel@emmerthal.de | |
Frau Küster-Mitschke | |
Rathaus der Gemeinde Emmerthal, Zimmer 09 - Ordnung und Brandschutz // EG Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-122 E-Mail: kuester@emmerthal.de |
Dokumente
Gefahrenabwehrverordnung (114 kB) |