Inhalt
Nacht- und Mittagsruhe
Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Emmerthal vom 20.06.2013
§ 8 Wahrung der Nacht- und Mittagsruhe
1.)
Über die Regelungen des § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG) und des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes in Verbindung mit dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz hinaus sind an Werktagen in der Zeit von
13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 8.00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen Tätigkeiten verboten, die die Gesundheit Unbeteiligter stören.
Hierzu zählen Arbeiten, die mit erheblicher Geräuschentwicklung verbunden
sind, wie insbesondere
1.1
das Reinigen von Teppichen, Matratzen, Polstermöbeln oder
Fahrzeugen durch Saugen und Ausklopfen,
1.2
das Einwerfen von Wertstoffen in dafür vorgesehene Behälter und das
Hämmern, Sägen, Bohren o. ä. handwerkliche Tätigkeiten.
1.3
Motorbetriebenes Rasenmähen und die Benutzung sonstiger
motorbetriebener Gartengeräte
2.)
ausgenommen von den Regelungen des § 8 Abs. 1 sind unaufschiebbare
geräuschintensive Arbeiten, die zur Beseitigung einer Notfallsituation
erforderlich sind. Die in Abs. 1 Nr. 2 und 3 aufgeführten Einschränkungen
gelten nicht für landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe sowie für
Arbeiten, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden müssen.
Organisationseinheiten
FB 2 Ordnungsamt | |
Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-140 E-Mail: ordnungswesen@emmerthal.deHomepage: https://www.emmerthal.de/ | montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr montags zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr donnerstags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr -Termine auch nach Vereinbarung- |
Dokumente
Gefahrenabwehrverordnung (114 kB) |