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Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis ist eine Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Wenn Sie einen neuen Job beginnen, fordert Ihr neuer Arbeitgeber Sie eventuell auf, ein Führungszeugnis vorzulegen.
Das Zeugnis stellt ausschließlich das Bundesamt für Justiz in Bonn für Personen ab dem 14. Lebensjahr aus. Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei uns stellen, wenn Sie in der Gemeinde Emmerthal mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.
Sie können Ihr Führungszeugnis auch online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen und die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben.
Bitte beachten Sie:
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke (N),
- erweitert, für private Zwecke (NE),
- zur Vorlage bei einer Behörde (O) und
- erweitert, zur Vorlage bei einer Behörde (OE); hier ist die Anschrift der Behörde vorzulegen.
In einem einfachen Führungszeugnis werden sämtliche im Bundeszentralregistergesetz festgelegten rechtskräftigen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden über eine Person mitgeteilt (z. B. strafrechtliche Verurteilungen, Waffenrechtliche Entscheidungen, Berufsuntersagung).
In einem erweiterten Führungszeugnis werden sämtliche, wie im einfachen Führungszeugnis, aber auch geringfügige, kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen mitgeteilt. Vor allem ist hier auch vermerkt, wenn jemand aufgrund von Sexualdelikten verurteilt wurde (wichtig bei Arbeit mit Kindern).
Die Gebühr beträgt 13,00 €. Die Erstellung und Zusendung dauert ca. 8-10 Tage.
Ansprechpartner/in
Frau Rohne | |
Rathaus der Gemeinde Emmerthal, Zimmer 08 - Einwohnermeldeamt // EG Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-126 E-Mail: meldestelle@emmerthal.deE-Mail: rohne@emmerthal.de | |
Frau Langer | |
Rathaus der Gemeinde Emmerthal, Zimmer 08 - Einwohnermeldeamt // EG Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-125 E-Mail: meldestelle@emmerthal.deE-Mail: f.langer@emmerthal.de |