Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.
Inhalt
Zweitwohnungssteuer Befreiung
Ansprechpartner/in
FB 3 Steuern, Gebühren –Wasser, Abwasser-, Hundesteuer | |
Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-134 E-Mail: gemeindesteuern@emmerthal.deHomepage: https://www.emmerthal.de/ | montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.