Ich beziehe Wohngeld. Was ändert sich für mich durch das neue "Wohngeld Plus" – Gesetz?
Durch das neue "Wohngeld Plus" – Gesetz erhöht sich die Leistung für alle Personen, die bereits Wohngeld erhalten. Dies liegt daran, dass verschiedene Bausteine des Wohngeldes reformiert wurden. So wird beispielsweise ein pauschaler Betrag für Heizkosten berücksichtigt. Dadurch ergibt sich ein höherer Leistungsanspruch. Die Neuberechnung erfolgt automatisch. Sie müssen keine neuen Anträge stellen.
Ich beziehe noch kein Wohngeld. Lohnt es sich, jetzt Wohngeld beantragen?
Durch das "Wohngeld Plus" – Gesetz werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes angehoben und mehr Haushalte, deren Einkommen für den Bezug der Leistung bislang zu hoch waren, werden erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben. Insbesondere Personen, die arbeiten gehen, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können, können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Wohngeld beantragen, ebenso wie Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.
Ein Antrag auf Wohngeld ist dagegen nicht zielführend, wenn Sie kein oder ein sehr geringes Einkommen haben. In diesem Fall beantragen Sie Bürgergeld beim Jobcenter oder Sozialhilfe beim Sozialamt.
Wenn Sie bereits andere Leistungen, wie Sozialhilfe, Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter oder Asylbewerberleistungen erhalten, können Sie kein Wohngeld erhalten.
Ob sich die Antragstellung lohnt, können Sie mit dem vorläufigen Wohngeld-Rechner prüfen: BMWSB - Wohngeld - VORLÄUFIGER WohngeldPlus-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der Internetrechner nur einen groben Richtwert darstellt und der tatsächliche Wohngeld-Anspruch von dem errechneten Ergebnis abweichen kann.
Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen möchten, finden Sie die Antragsunterlagen zum Download auf dieser Seite. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Post zu.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Wohngeld-Plus-Reform erhalten Sie unter:
BMWSB - Startseite - FAQs zur "Wohngeld Plus" - Reform (bund.de)