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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 2 OrdnungsamtStandort anzeigen
Berliner Straße 15
31860 Emmerthal
Telefon: 05155 69-140
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.em­mert­hal.­de/

montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
montags zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
donnerstags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

-Termine auch nach Vereinbarung-


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

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