Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die:
- weniger als 3 Stunden täglich bzw. weniger als 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
- oder aufgrund der Feststellung der Deutschen Rentenversicherung befristet erwerbsgemindert sind
und
- ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und
- keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen nach anderen Vorschriften (insbesondere Bürgergeld/Sozialgeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld) haben.