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Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren
Gemäß §§ 3 Abs. 1, 3 Abs. 2, 4 Abs. 1, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (frühzeitig) an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Hier finden Sie Bauleitpläne der Gemeinde Emmerthal, die sich derzeit im Beteiligungsverfahren befinden.
Wenn sich Bauleitpläne in der Beteiligung finden, werden diese hier auf Unterseiten angezeigt.