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Baulandinfo - Zu veräußernde Grundstücke
Hier finden Sie Informationen zu Bauland, welches die Gemeinde Emmerthal veräußert.
Eingegangene Anfragen zu den veräußernden Grundstücken werden im Block "Fragen und Antworten" für alle beantwortet.
Fragen und Antworten
F: Wie ist das mit den Angeboten zu verstehen? Veräußern Sie das Grundstück an den Höchstbietenden oder soll man Interesse an dem Grundstück aufzeigen und es wird dann unter allen Interessenten zu dem Preis im Exposé verlost? Wenn es an den Höchstbietenden vergeben wird, bekommt man dann mit, wenn man überboten werden würde? | ||||||||||||||||||||||||||||||
A: Die Veräußerung der Grundstücke unterliegt neben den Kaufpreisen verschiedenen Kriterien, welche im Zuge der Wettbewerbsgleichheit unter Verschluss bleiben. Diese Kriterien haben unterschiedliche Gewichtungen für die spätere Verkaufsentscheidung. Es kann also sein, dass ein Interessent einen niedrigeren Kaufpreis als ein anderer anbietet, aber trotzdem höher gewichtet wird. Eine Verlosung kommt nur in Betracht, wenn mehrere Angebote gleich gewichtet werden. Zunächst werden während der Angebotsphase alle Angebote gesammelt und den Kriterien entsprechend aufbereitet, anschließend erfolgt eine Verkaufsentscheidung durch den Rat der Gemeinde Emmerthal (voraussichtlich im September 2024). | ||||||||||||||||||||||||||||||
F: Wird seitens der Gemeinde Emmerthal ein Liquiditätsnachweis gefordert? | ||||||||||||||||||||||||||||||
A: Wenn Sie ein Angebot bei der Gemeinde Emmerthal einreichen, wird unsererseits unterstellt, dass Sie die erforderlichen Mittel aufbringen können. Ein Liquiditätsnachweis ist nicht zwingend notwendig. | ||||||||||||||||||||||||||||||
F: Welche Angaben werden für ein abzugebendes Angebot benötigt? | ||||||||||||||||||||||||||||||
A: Neben den persönlichen Angaben und Erreichbarkeiten sowie der Nennung des von Ihnen angedachten Kaufpreises ist es von Interesse, wie Sie sich die Bebauung des jeweiligen Grundstückes vorstellen. Je mehr Angaben Sie machen, desto hilfreicher ist dies bei der späteren Verkaufsentscheidung, welche durch die zuständigen politischen Gremien getroffen wird.Beispielhafte Fragen: Errichten Sie eine oder mehrere Wohneinheiten? Werden Sie selbst dort allein oder mit weiteren Personen wohnen oder ist eine Vermietung angedacht oder gar beides? Soll dort ein Gewerbeobjekt entstehen (nur relevant für das Grundstück Breslauer Straße)? | ||||||||||||||||||||||||||||||
F: Kann ich mich als Interessent*in für mehrere Grundstücke bewerben? | ||||||||||||||||||||||||||||||
A: Wenn Sie Interesse an mehreren Grundstücken haben, wird von Ihnen für jedes Grundstück ein eigenes Angebot erforderlich. Dabei muss ersichtlich sein, ob Sie jedes Grundstück erwerben wollen oder mehrere Angebote abgeben, falls es mit einem Wunschobjekt nichts wird. Bitte priorisieren Sie in diesem Fall unbedingt Ihre Wunschobjekte bei Abgabe der Angebote. | ||||||||||||||||||||||||||||||
F: Gibt es eine Frist, bis wann man mit dem Bau nach dem Grundstückserwerb beginnen muss? | ||||||||||||||||||||||||||||||
A: Denkbar wäre, dass ein befristetes Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Emmerthal im Notarkaufvertrag festgehalten wird für den Fall, das keine Bebauung stattfindet. Ob allerdings eine Frist gesetzt wird, entscheiden schlussendlich die zuständigen politischen Gremien. | ||||||||||||||||||||||||||||||
F: Wie geht es nach der Angebotsabgabe weiter? | ||||||||||||||||||||||||||||||
A: Wenn Sie ein Angebot abgegeben haben, erhalten Sie grundsätzlich eine Eingangsbestätigung der Gemeinde Emmerthal (sollten Sie keine erhalten haben, fragen Sie gern danach). Bis zum 31.07.2024, 24 Uhr besteht für jeden Interessierten die Möglichkeit, ein Kaufangebot abzugeben. Ab dem 01.08.2024 werden die Angebote für die zuständigen politischen Gremien zwecks Verkaufsentscheidung aufbereitet. Am 19.09.2024 wird der Rat der Gemeinde Emmerthal schlussendlich Beschlüsse zu den zu veräußernden Grundstücken fassen. Ab dem 20.09.2024 werden alle Interessierten darüber informiert, ob sie den Zuschlag erhalten oder nicht. | ||||||||||||||||||||||||||||||
F: Wie hoch fallen mögliche Kanalbaubeiträge aus? | ||||||||||||||||||||||||||||||
A: Für die Grundstücke werden Kanalbaubeiträge (inklusive Umsatzsteuer) fällig:
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F: Wie hoch sind die Erschließungskosten? | ||||||||||||||||||||||||||||||
A: Neben Kanalbaubeiträgen (s. vorige Frage) fallen weitere Erschließungskosten wie Strom, Telefon und Internet an und wären bei den jeweiligen Versorgern durch den neuen Grundstückseigentümer zu erfragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gemeinde Emmerthal hierzu keine Aussagen treffen kann, da die spätere Bebauung der jeweiligen Grundstücke (z. B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus) noch nicht eindeutig ist. |
Emmern - Aerzener Weg
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Richten Sie Ihre Anfragen und Gebote bitte an Liegenschaften@emmerthal.de.